Somit richteten die Zeugen ihre Aufmerksamkeit nach dem Sturz des Strafklägers nicht mehr auf das weitere Geschehen. Damit lassen sich auch die widersprüchlichen Aussagen hinsichtlich der Frage, ob die Fahrzeugtüre umgehend geschlossen wurde oder nicht, erklären. Es kann aus diesen Gründen aber nicht ausgeschlossen werden, dass sie nicht wahrnahmen, wie der Beschuldigte und J.________ den Strafkläger aufrichteten. Wenn die Vorinstanz erwägt, dass es schwierig sei, den ca. ________ (Grösse) grossen und 70 kg schweren Strafkläger zu drehen, im Inneren aufzustellen und hinzusetzen (pag.