Eine solche Handbewegung nach vorne in einem dynamischen Geschehen kann aus der fraglichen Distanz und mit einer leicht seitlichen bzw. frontalen Sicht auf die Schiebetüre zwanglos als Stossbewegung wahrgenommen werden. Aus einer direkten Seitenansicht in unmittelbarer Nähe könnte ein Stolpern demgegenüber einfacher von einer Wurf- bzw. Stossbewegung unterschieden werden. Daraus folgt, dass eine Fehlinterpretation des Stolperns und anschliessenden Sturzes des Strafklägers sehr wahrscheinlich ist bzw. zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.