46 Ebenfalls überzeugt, dass die verhaftete Person – zumal sie zuerst ins Fahrzeug steigt und mit den Händen hinter dem Rücken gefesselt ist – durch den Polizisten mit den Händen geführt wird. Der Beschuldigte bestätigte an der oberinstanzlichen Verhandlung die Aussagen der übrigen Beteiligten, wonach der Strafkläger durch die Schiebetüre auf der Fahrerseite links verladen worden sei, sowie die Aussagen von J.________, dass sich im Innenraum ein Tischchen befunden hatte (pag. 1659 Z. 1 und Z. 10).