44 Fallen des Strafklägers schien für den Beschuldigten nicht aussergewöhnlich gewesen zu sein. Er gab an, das komme bei Transporten oder bei Unterstützungsrufen schon viel vor. Es komme viel vor, dass sie unterstützen müssten. Rein aufgrund des aggressiven Verhaltens (pag. 1663 Z. 43 ff.).