271, Z. 207 f.). Das Bild mit dem Kartoffelsack sei insofern stimmig, da sich der Privatkläger nicht auf den Beinen habe halten können. Beim VW-Bus, welcher einen höheren Absatz habe, sei es sicher schwierig, ihn sehr, sehr sanft, hineinzuheben. Sonst müsse man das fast zu viert machen (pag. 271, Z. 205 f.). Auf Nachfrage der Privatklägervertretung schätzte der Zeuge T.________ es als mittelschwer bis schwer ein, den Privatkläger im VW-Bus aufzusetzen und anzugurten (pag. 273, Z. 290). Er stelle sich dabei vor, dass zwei ihn am Oberkörper greifen und hochheben würden und die dritte Person zu den Beinen schaue und diese platziere (pag. 273, Z. 298 ff.).