42 son in ein Fahrzeug gestossen oder geworfen, kann sie nicht zugleich das Gleichgewicht verlieren. Insgesamt lassen auch diese Aussagen des Strafklägers erhebliche Zweifel darüber aufkommen, dass sich sein Verbringen in das Patrouillenfahrzeug wie angeklagt zugetragen hat. 14.2.4 Aussagen der weiteren Polizisten Die ebenfalls anwesenden und für den Transport des Strafklägers zuständigen Polizisten U.________, V.________ und T.________ konnten zum Kerngeschehen keine sachdienlichen Angaben machen.