Dem Einvernahmeprotokoll lässt sich nicht entnehmen, dass der Strafkläger zum konkreten Vorgang des Werfens noch näher befragt worden wäre. Von Interesse bzw. entscheidender Bedeutung wäre im Besonderen die Klärung der Frage gewesen, wie genau er – in Anbetracht der engen Platzverhältnisse – von zwei Polizisten in das Fahrzeug geworfen werden konnte. Weiter gab der Strafkläger auf die Frage, ob er vorne oder hinten Handschellen getragen habe, an, dass er sie hinten getragen habe. Er hätte wahrscheinlich das Gleichgewicht halten können, wenn die Handschellen vorne angelegt worden wären.