__ zum Kerngeschehen werden als glaubhaft erachtet. J.________ machte sodann Aussagen hinsichtlich des Sturzes und des Aufstellens des Strafklägers, die allerdings im Widerspruch zu den Aussagen des Beschuldigten stehen. Er führte aus, dass sie noch versucht hätten, den Strafkläger festzuhalten und es wegen dessen Gewichts nicht möglich gewesen sei (pag. 225 Z. 155 ff.). Er habe nicht damit gerechnet und sei überrascht gewesen (pag. 228 Z. 237 ff.). Insofern machte J.________ in freier Erzählung weiterführendere Aussagen als der Beschuldigte und gab eigene Gedankengänge und Gefühle preis.