_ über den Grund des Sturzes wenig, da er aufgrund seiner Position eine andere Sicht auf den Strafkläger gehabt haben muss als der Beschuldigte. Er konnte immerhin erkennen, dass sich der Strafkläger bereits halb im Fahrzeug befunden hatte, was mit den Aussagen des Beschuldigten bezüglich des Stolperns über die zweite Trittstufe stimmig und schlüssig erscheint. Anlässlich der Berufungsverhandlung gab J.________ erstmals an, dass der Strafkläger den Tritt verfehlt oder den Tritt nicht getroffen habe und dann «inegheit» sei (pag. 1600 Z. 30 ff.).