_ wurde im Dezember 2021 und damit sechs Monate nach dem Vorfall einvernommen. Der Beschuldigte und er hätten den Strafkläger in den VW-Bus führen wollen. Er sei auf der linken Seite, der Beschuldigte auf der rechten Seite gestanden (pag. 225 Z. 131 ff und Z. 150 ff.; pag. 227 Z. 205). Sie hätten ihn am Oberarm gehalten und ihn nach rechts hinten in das Fahrzeug an dem Tisch vorbei, welcher im Fahrzeug stehe, führen wollen. Sie hätten ihn am Oberarm hineingeführt (pag. 225 Z. 149 ff.). Bereits anlässlich dieser Einvernahme gab J.___