38 trag ist deshalb naheliegend, dass sie als Folge dieses Eindrucks das Vorgehen des Beschuldigten während des Einladens des Strafklägers als brutaler und gewalttätiger wahrnahmen, als dies tatsächlich der Fall gewesen war. Dafür spricht auch der Umstand, dass in dieser Zeit das Thema der Polizeigewalt im Ausland für die Öffentlichkeit und AO.________ (Tätigkeit) ein grosses Thema war und die Wahrnehmung der Zeugin und der Zeugen auch dadurch unbewusst beeinflusst wurde. Mit Blick auf die bereits erfolgte __