_, in denen sie ihre Beobachtungen der Öffentlichkeit zutrugen, haben die Zeugin und die Zeugen entgegen der Vorinstanz durchaus ein Motiv, auch im Strafverfahren an ihrer Darstellung der Geschehnisse festzuhalten. Trotz fehlendem Unter- und Übergeordnetenverhältnis (F.________: pag. 1612 Z. 9 ff.; G.________: pag. 1627 Z. 32; H.________: pag. 1640 Z. 1; I.________: pag. 1650 Z. 26) darf von einem kollegialen Verhältnis ausgegangen werden. Die teils sehr ausführliche ________ über das Geschehnis spricht zudem dafür, dass die Verarbeitung des fraglichen Vorfalls auch in Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten als AI.________ (Tätigkeit) stand. Insbesondere wendete sich F.____