Diesbezüglich fragt sich, weshalb mit Ausnahme von F.________ keiner der übrigen Zeugen die drei Polizisten in das Fahrzeug einsteigen gesehen hat. Unklar bleibt auch, ob die Seitentüre umgehend geschlossen wurde oder ob es noch Bewegung vor dem Fahrzeug gegeben hat. Grundsätzlich sprechen die dargelegten Widersprüche in den Aussagen der Zeugin und der Zeugen gegen eine bewusste Absprache. Trotzdem ist unerklärlich, weshalb sie angesichts der oberinstanzlich von ihnen angegebenen Blickwinkeln nicht identischere Wahrnehmungen – insbesondere zum Kerngeschehen – machen konnten.