35 Würdigung der Zeugenaussagen bleibt offen, ob es sich um ein Werfen mit oder ohne Schwung bzw. mit einem Ausholen oder um ein Stossen oder «Gheie» gehandelt hat. Derartige Widersprüche finden sich ebenfalls in den Zeugenaussagen zu den Nebenpunkten. F.________ berichtet von einer Embryostellung des Strafklägers auf dem Fahrzeugboden, I.________ gab an, nur noch seine Füsse gesehen zu haben. Ebenfalls nicht übereinstimmend sind die Aussagen zum Schliessen der Türe und dem Wegfahren des Patrouillenfahrzeugs. Diesbezüglich fragt sich, weshalb mit Ausnahme von F.____