34 fahrzeugs (F.________: Weiss [pag. 1609 Z. 39]; G.________: In der Art, wie das abgebildete Patrouillenfahrzeug, aber er wisse nicht mehr, ob es mit «Police» angeschrieben gewesen sei [pag. 1625 Z. 41 und Z. 44], H.________: Es habe grosse Ähnlichkeit mit dem abgebildeten Fahrzeug, es sei mit «Police» angeschrieben gewesen [pag. 1638 Z. 20 und Z. 23]; I.________: Ein dunkles Fahrzeug [pag. 1649]) als auch der Liegeposition des Strafklägers im Fahrzeug (pag. 1624; pag. 1636; pag. 1647) voneinander ab. Einzig weisen die Zeichnungen von F._____