Diese lassen den Schluss zu, dass sie sich nicht unmittelbar neben bzw. hinter dem Patrouillenfahrzeug befanden, sondern eine – wenn auch kurze – Distanz bestand. Ferner weichen ihre Aussagen sowohl hinsichtlich der Standorte der sich im Einsatz befindlichen Fahrzeuge der Kantonspolizei (vgl. pag. 1622; pag. 1635; pag. 1646; pag. 1654), der Farbe des fraglichen Patrouillen-