Wie bereits erwogen, befand sich der Strafkläger gemäss den Aussagen des Beschuldigten bereits auf der zweiten Trittstufe, weshalb der Sturz in das Fahrzeuginnere logisch ist. Inwiefern ein Stolpern über eine Stufe während des Einsteigens in ein Fahrzeug nicht möglich sein soll, wie der Zeuge vorbringt, erhellt nicht. Wei-