285 Z. 380). Die AF.________ (Tätigkeit) hätten auf der Treppe gestanden und wenn sie es nicht gesehen hätten, dann hätten sie gehört, dass es einen Aufschlag gegeben habe. Der eine Kollege neben ihm habe aufgrund des Aufschlags einen Ausruf gemacht (pag. 284 Z. 310 ff.). Entgegen dieser Schlussfolgerung berichteten jedoch I.________ und F.________ nicht davon, einen Aufschlag des Kopfes des Strafklägers wahrgenommen zu habe F.________ hatte sich dies ausschliesslich notiert gehabt. Schliesslich hatte H.________ hinsichtlich der ersten Phase zu Protokoll gegeben, man habe einen Fusstritt gesehen und es seien Schläge an den Strafkläger verteilt worden (pag. 279 Z. 156 f.), nahm diese