30 Kante, gestolpert sei. Wenn man jemanden hineinwuchte, würden ja die Füsse hängen bleiben (pag. 1640 Z. 38 f. und Z. 43 f.). Er konnte sich allerdings nicht mehr genau erinnern, ob der Strafkläger am Absatz des abgebildeten Fahrzeugs hängen geblieben war (pag. 1641 Z. 9). H.________ zeigte an der Berufungsverhandlung mit beiden Händen eine Ausholbewegung und führte dazu aus, dass der Strafkläger wie so gepackt worden sei. Die Ausholbewegung sei so, wie er es in seiner Erinnerung habe (pag. 1640 Z. 23 ff. und Z. 33). Damit sind H.________ und I.______