1638 Z. 1 ff.). Aus seiner Sicht sei definitiv nicht in Ordnung gewesen, dass man eine Person, die schon gefesselt am Boden liege, dermassen in das Auto «reinhieve», sodass sie sich verletzen könne. Er habe das in seinen Notizen schon beschrieben als «wie einen Abfallsack ins Auto geworfen» (pag. 278 Z. 99 ff.). Er wisse nur noch, dass der Strafkläger mit einer schwungvollen Bewegung ins Auto geschmissen worden sei. Man habe einen Knall gehört. Einer seiner Kollegen habe damals «Hey!» gerufen. Das sei krass gewesen (pag. 281 Z. 212 ff.; pag. 284 Z. 309 ff.).