28 Gründen nicht. Vorab ist unbestritten, dass sich der Strafkläger in dieser Phase seiner Anhaltung nicht gewehrt hat. Angesichts der räumlichen Verhältnisse beim Einstieg in das Fahrzeug musste sich der Strafkläger leicht bücken, um durch die Öffnung der Schiebetüre zu gelangen. Ein gebückter Körper beeinflusst erfahrungsgemäss insofern den Körperschwerpunkt, als sich dieser nach vorne verlagert. Stolpert eine Person aufgrund eines Hindernisses, muss sie schnell reagieren, um das Gleichgewicht wiederherzustellen und einen Sturz zu verhindern.