Irgendwann sei die Türe geschlossen worden und sie seien mit ihm weggefahren (pag. 256 Z. 308 ff.). Auch oberinstanzlich bestätigte er, dass es noch eine Zwischenphase gegeben habe (pag. 1629 Z. 11). G.________ schilderte das Geleit des Strafklägers zum Patrouillenfahrzeug eindrücklich (Er sei von zwei Personen von der Rückseite des Autos zugeführt worden. Das sei die Szene, die ihn an Otto Warmbier erinnert habe, der auch von beiden Seiten gestützt worden sei [pag. 259 Z. 397 ff.; bestätigt anlässlich der Berufungsverhandlung pag. 1628 Z. f.]), und verknüpfte Erlebtes mit seinen damaligen Gedankengängen.