27 gebraucht, dass es so zustande gekommen sei, wie er es gesehen habe (pag. 1625 Z. 22 ff.). Es sei wie ein recht wuchtiges Hineinbefördern einer Person gewesen. G.________ zeigte hierzu im Widerspruch zu seiner Angabe, wonach es ein Werfen gewesen sei, eine Stossbewegung mit beiden Händen (pag. 1631 Z. 31 und Z. 38), F.________ hatte im Gegensatz dazu eine solche mit einem Arm gezeigt. Diese Vielzahl an Widersprüchen lassen ernsthafte Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen aufkommen. Weiter konnte G.________ angeben, dass es ein Polizist gewesen sei (pag.