167 Z. 125 f.; pag. 173 Z. 296 f.; pag. 192 Z. 112 f.). Auf Vorhalt, dass es Aussagen gebe, wonach zwei Polizisten den Transport durchgeführt hätten, führte F.________ aus: «Ich habe einen Polizisten gesehen. Und da bin ich mir wirklich ganz sicher, weil es mich eben schockiert hat, weil ich registrierte, dass er nicht richtig laufen konnte und ich demnach der Meinung war, dass es zwei Polizisten hätten sein sollen» (pag. 193 Z. 151 ff.). Oberinstanzlich bestätigte sie diese Aussagen mehrfach und gab zu Protokoll, sie habe sich damals überlegt, wieso das nur einer mache, der Strafkläger könne ja nicht mehr gehen (pag. 1609 Z. 5 f.; pag. 1612 Z. 26 f.; pag. 1618 Z. 33; pag. 1620 Z. 19).