Damit ist sie die einzige Zeugin, die die anderen Polizisten einsteigen und wegfahren sehen konnte. Mehrfach sagte F.________ aus, dass der Polizist unmittelbar nach dem Hineinwerfen die Türe geschlossen habe und sie sofort abgefahren seien (pag. 174 Z. 330 f.; pag. 192 Z. 90; pag. 194 Z. 172). Dies stimmt mit der Angabe von H.________ überein. Im Gegensatz dazu gab jedoch I.________ an, dass es vor dem Schliessen der Türe noch Bewegungen vor dem Fahrzeug gegeben habe. Es stellt sich einerseits die Frage, wie die Zeugin den Strafkläger regungslos auf dem Fahrzeugboden liegen sehen will, wenn umgehend die Türe geschlossen wurde.