Wir haben es nicht gefilmt. Und ich würde heute, soweit ich mich erinnere, sagen, es ist ein Werfen gewesen» (pag. 1619 Z. 18 ff.). Obwohl auch H.________ und I.________ den Begriff «Schmeissen» verwendeten, wollen sie zusätzlich eine Schwungbewegung wahrgenommen habe F.________ konnte nicht bestätigen, dass es eine Ausholbewegung gegeben hatte (pag. 1613 Z. 24), was allerdings für das Werfen eines Kartoffelsacks in ein Fahrzeug unabdingbar ist. Auf entsprechende Nachfrage sagte F.________ in der Berufungsverhandlung, man könne jemandem einen «Schupf» geben, wenn man wolle, dass er am Boden liege (pag. 1619 Z. 38), was jedoch gegen eine Ausholbewegung spricht.