1614 Z. 39 ff.). Im Widerspruch zu ihren Aussagen eines «Schmeissens» und Werfens machte sie in der zweiten Einvernahme sowie an der Berufungsverhandlung eine Stossbewegung (pag. 191 Z. 79 ff.; pag. 1612 Z. 34 und Z. 44). Darauf angesprochen gestand sie diese Unklarheit selbst ein: «Wie gesagt, es ist dreieinhalb Jahre her und meine Erinnerung verblasst. Sie hacken zu recht darauf herum. Man setzt sich damit auseinander. Erinnerungen können überschrieben werden. Damals, als es sehr frisch war, ist es mir wie ein Werfen vorgekommen. Ich kann die Bewegung, von dem Werfen nicht exakt... Wir haben es nicht gefilmt.