174 Z. 326 ff.). Weiter gab sie an: «Wir alle hatten nach dem Vorfall den Eindruck, dass er ihn ‹geschmissen› hat. Ich war danach erschüttert. Ich war nicht die Einzige, die diesen Eindruck hatte. Mein Kollege, G.________, war da vorsichtiger, verwendete blumige Worte und sprach von ‹buxieren›. Aber für mich war es ein Schmeissen. Man schmeisst etwas hin» (pag. 194 Z. 198 ff.), was allerdings ein Auf-den-Boden-Werfen suggeriert. Oberinstanzlich gab sie zu Protokoll, dass sie dieses Bild nicht mehr vor Augen habe, sie habe es in ihren Notizen bzw. sie habe am Tag vorher die Sachen nachgelesen, die sie damals gesagt habe (pag. 1609 Z. 7 f.; pag. 1612 Z. 31 f.).