Ebenfalls lässt sich vor diesem Hintergrund der bemerkenswerte Detailreichtum ihrer Aussagen erklären. Entgegen der Vorinstanz ist allerdings keine logische Konsistenz in der Angabe der Zeugin zu sehen, wonach der Strafkläger schlecht zu Fuss gewesen und dann einfach reingeworfen worden sei. Erfahrungsgemäss kann auch eine Person mit gutem Stand in ein Fahrzeug befördert werden. Weiter trifft der vorinstanzliche Schluss, wonach der Einwand, dass F.________ im Kerngeschehen bzgl. der Frage nach dem Stossen oder Fallen massgeblich aggraviert habe, mit den übereinstimmenden Aussagen der übrigen Zeugen entkräftet werde, nicht zu.