1639 Z. 32 ff.; vgl. pag. 11 f.). I.________ führte auf Frage, ob ihn jemand gefragt habe, was er gesehen habe, aus: «Wir haben schon die ganze Situation besprochen, ja» (pag. 1650 Z. 9). Auf Frage, wie lange er noch hingeschaut habe, nachdem der Strafkläger im Fahrzeug gelegen habe und warum er anschliessend den Blick abgewandt habe, sagte er, er sei geschockt gewesen und habe dann auch mit seinen Kollegen gesprochen: Ist das jetzt wirklich passiert? (pag. 1652 Z. 28 f.). Aus den Aussagen wird deutlich, dass sich die Zeugin und die Zeugen bereits kurz nach dem Vorfall untereinander ausgetauscht hatten.