Angesichts dessen ist zu prüfen, in welchem Kontakt sie nach dem Vorfall standen. F.________ gab oberinstanzlich zu Protokoll, es sei nach dem Schliessen der Türe gut möglich, dass sie sich nachher auch abgedreht und mit den Kollegen gesprochen habe. Sie glaube, sie hätten schon darüber gesprochen, aber sie wisse nicht mehr, was. Sie seien alle etwas konsterniert darüber gewesen, was sie gesehen hätten (pag. 1613 Z. 44 ff.). Bereits in einer vorherigen Einvernahme hatte sie angegeben, sich unmittelbar danach dazu Notizen gemacht und mit ihren Kollegen darüber gesprochen zu haben, dass es nicht so gehandhabt worden sei, wie sie sich das vorgestellt hätten (pag. 193 Z. 153 ff.).