1650 Z. 6). Soweit für den fraglichen Vorfall von Relevanz finden sich im Bericht 1 folgende Angaben: «Ein hinzugekommener Polizist führt den Mann zum zweiten Polizeiwagen und stösst ihn hinein, so dass er sich dort am Boden nochmals den Kopf aufschlägt» (pag. 11). Im Bericht 2 führte H.________ aus, dass die Beamten angefangen hätten, auf den Strafkläger einzuprügeln. Der Zugriff sei für ihn ein brutaler: Da sei ein Box in die Magengegend, ein Tritt, da versuchten sie ihn auf den Boden zu werfen. Weiter wird festgehalten: «Ein Polizist aus der Nachhut schmeisst, man muss es so formulieren, den Mann mit Schwung in den Kastenwagen, ein Knall ist zu hören. Er bewegt sich nicht mehr» (pag.