Am Anfang war da ein Mann, der torkelte und dem es schlecht ging. Am Ende war da ein Mann, der verletzt und womöglich ohne Bewusstsein in einem Polizeiauto lag. Mit freundlichen Grüssen G.________ und F.________» (pag. 23). Im Zusammenhang mit den vorerwähnten «Augenzeugenberichten» konnten als Verfasserin des Berichts 1 F.________ (pag. 1611 Z. 4 f.), als Verfasser des Berichts 2 H.________ (pag. 1639 Z. 22 f.) und des Berichts 3 G.________ (pag. 1626 Z. 31 f.; vgl. auch pag. 31 und pag. 182 ff.) identifiziert werden. Der ebenfalls anwesende Zeuge I.________ erstellte gemäss eigenen Angaben keinen Bericht, da er im Schreiben nicht gut sei (pag. 1650 Z. 6).