16 der Augenbraue rechts, den Ellbogen oder Knien beidseits sowie den Handrücken beidseits präsentieren würden. Diese dürften mehrere Tage alt und Folgen stumpfer Gewalteinwirkung gewesen sein. An den Schienbeinen des Strafklägers konnten keine Verletzungen festgestellt werden; diese fanden sich an und gleich unterhalb des rechten Knies sowie auf der Rückseite des rechten Unterschenkels und am linken Knie (pag. 372 ff.). 14.1.3 E-Mails, Berichte und ________ Aktenkundig ist eine E-Mail, in der sich F._______