Gemäss Beurteilung des Instituts für Rechtsmedizin (nachfolgend: IRM) stand der Strafkläger im Zeitpunkt des Ereignisses unter dem Einfluss von Alkohol, Kokain, Cannabis und Diazepam (pag. 515). Weiter erfolgte am 16. Juni 2021 und damit fünf Tage nach dem Vorfall eine körperliche Untersuchung des Strafklägers. Dem rechtsmedizinischen Gutachten vom 29. September 2021 kann entnommen werden, dass sich am Körper des Strafklägers in Abheilung befindliche Hautdefekte, betont an exponierten Körperstellen wie