Die Untersuchung ergab ein positives Ergebnis auf Kokain, Benzodiazepine und Cannabinoide. Dem forensisch-toxikologischen Abschlussbericht vom 9. August 2021 ist zu entnehmen, dass der Strafkläger im Zeitpunkt der Messung eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1.2 Promille aufwies. Die rückgerechnete minimale BAK betrug im Tatzeitpunkt 1.14 Gewichtspromille, die rückgerechnete maximale BAK 1.73 Gewichtspromille (pag. 511; pag. 513). Gemäss Beurteilung des Instituts für Rechtsmedizin (nachfolgend: IRM) stand der Strafkläger im Zeitpunkt des Ereignisses unter dem Einfluss von Alkohol, Kokain, Cannabis und Diazepam (pag.