12. Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Unbestritten und erstellt ist, dass der Beschuldigte den Strafkläger im Anschluss an dessen Fesselung übernommen und zu einem bereitstehenden Patrouillenfahrzeug geführt hat. Beim Einsteigen in das Patrouillenfahrzeug ist der Strafkläger nach vorne und damit ins Innere des Fahrzeuges gefallen. Folgende, von der Vorinstanz geprüfte Beweisfragen sind oberinstanzlich nach wie vor strittig (eingehend zu den Vorbringen der Verteidigung, der Generalstaatsanwaltschaft und der Rechtsvertretung des Strafklägers: pag. 1671 f. und pag.