Namentlich habe er mehrfach vergeblich versucht, den Strafkläger zu Boden zu drücken, unter anderem mit gezielten Griffen ins Gesicht und in die Haare. Er habe einen Kniestoss in den Unterleib des Strafklägers ausgeführt und ihn an den Schultern zu Boden geschwungen, wobei er sich selbst eine Verletzung an der Hand zugezogen habe. Am Boden habe er den Strafkläger während weniger als einer Minute und 35 Sekunden kniend fixiert, um die Handschellen auch am rechten Handgelenk anzubringen.