__ sprechenden Strafkläger schwierig gestaltete, beschlossen E.________ und die Polizistin, die Kontrolle auf dem Polizeiposten W.________(Ort) durchzuführen und den Strafkläger in Handschellen zu legen. Dagegen sperrte sich der Strafkläger. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde E.________ vorgeworfen, in der Folge den Verhältnissen nicht mehr angepasste Gewalt angewendet zu haben. Namentlich habe er mehrfach vergeblich versucht, den Strafkläger zu Boden zu drücken, unter anderem mit gezielten Griffen ins Gesicht und in die Haare.