10. Ausgangslage Vorab ist kurz auf den Kontext des der Anklage zugrundeliegenden Sachverhalts einzugehen. Hintergrund des vorliegend zu beurteilenden Vorfalls bildet eine Anhaltung des Strafklägers, die sich am 11. Juni 2021 auf dem N.________(Ort) in K.________(Ort) zugetragen hat. Zufällig hielt sich zur gleichen Zeit in unmittelbarer Nähe eine Gruppe von AO.________ (Tätigkeit) auf, die diese Anhaltung mitverfolgen konnten. Deren Beobachtungen bildeten im Nachgang der Anhaltung Gegenstand einer breiten ________ in den AU.________. Zudem wurden jene der damals anwesenden AO.