9. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird mit Ziffer B. der Anklageschrift vom 16. September 2022 vorgeworfen, was folgt (pag. 1077.3): [….] Begangen am 11. Juni 2024, um ca. 06:45 Uhr, in K.________(Ort), N.________(Ort), zum Nachteil von L.________, geb. ________, indem der Beschuldigte in seiner Eigenschaft als Angehöriger der Kantonspolizei Bern seine Amtsgewalt missbrauchte, um einem anderen einen Nachteil zuzufügen und dabei gegen ihn Tätlichkeiten verübte, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge hatten. […]