Wahrnehmungen werden im Gedächtnis gespeichert und im Rahmen der Erinnerung aus dem Gedächtnisspeicher abgerufen. Allerdings können nur solche Wahrnehmungen abgerufen werden, die vom Kurzzeitgedächtnis nach spätestens 30 Sekunden in das Langzeitgedächtnis übernommen wurden, ansonsten sie nicht mehr erinnert werden können. Da das menschliche Gedächtnis darauf angelegt ist, Erinnerungslücken aufzufüllen bzw. noch vorhandene Wahrnehmungen umzudeuten, ist sich der Zeuge seiner mangelnden Erinnerungsleistung oft gar nicht bewusst.