Jede Zeugenaussage ist eine Leistung, die gewisse Sinnes- und Geistesgaben zur Wahrnehmung einer Tatsache sowie zur Mitteilung des Wahrgenommenen voraussetzt. Die Gefahr einer irrtümlich falschen Aussage liegt in der allgemeinen Unzulänglichkeit menschlichen Erkennens absoluter Wahrheit und in der Subjektivität des Zeugenbeweises begründet. Dabei beruht die Gefahr einer verfälschten Reproduktion des tatsächlichen Geschehens durch den Zeugen auf verschiedenen Ursachen. Wahrnehmung als sinnhaftes Verarbeiten eines empfundenen Reizes ist immer Interpretation. Dem äusseren Empfinden einer Tatsache (Perzeption) muss schliesslich die geistige Überführung ins Bewusstsein folgen