11 wegs ihrer Verlässlichkeit. Aus zahlreichen Untersuchungen geht hervor, dass Zeugenaussagen nicht selten fehlerhaft sind. Sie müssen deshalb kritisch gewürdigt werden. Aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung folgt, dass die Aussage eines Zeugen per se nicht mehr wert ist als ein anderes Beweismittel, etwa die Aussage einer Auskunftsperson oder eines Mitbeschuldigten.