10 tus der Haft des Strafklägers erkundigte und auf das Erfordernis weiterer Befragungen aufmerksam machte. Der Staatsanwalt brachte den Wunsch an, dass man sich mit ihm in Verbindung setze, bevor ein Flug gebucht werde (pag. 886). Am 25. Juni 2021 erfolgte ein Anruf der Fremdenpolizei an den zuständigen Staatsanwalt mit dem Hinweis, dass der Strafkläger in den nächsten sieben bis max. 14 Tagen ausgeschafft werden könne (pag. 887). Rechtsanwalt D.__