Im Übrigen wurde seitens der Staatsanwaltschaft auch die Erstellung einer Fotodokumentation des betreffenden Patrouillenfahrzeugs (vgl. E. II.14.1.1 hiervor) erst auf entsprechenden Antrag von Rechtsanwalt D.________ hin (vom 22. Juni 2022 und vom 11. Juli 2022 [pag. 1019 f.; pag. 1036 f.]) mit Verfügung vom 15. August 2022 und damit mehr als ein Jahr nach dem Vorfall in Auftrag gegeben (pag. 429 ff.). Wie ausgeführt, erfolgte die Ausschaffung des Strafklägers am 18. Januar 2022. Dass der Strafkläger ausgeschafft werden würde, war der Staatsanwaltschaft bewusst: Bereits in seiner ersten Befragung gab der Strafkläger an, er sei Asylsuchender (pag. 99 Z. 53 ff.;