_ vom 1. Dezember 2021 sowie gestützt auf die Journaleinträge sei es angezeigt gewesen, das Verfahren spätestens im Dezember 2021 auf den Beschuldigten auszudehnen oder dem Beschuldigten zumindest vorsorglich das Konfrontationsrecht zu gewähren. Aus zeitlicher Perspektive habe die Möglichkeit einer parteiöffentlichen Einvernahme vor der Ausschaffung des Strafklägers am 18. Januar 2022 bestanden und sei