Der Privatkläger habe sich dabei in verschiedenster Weise körperlich verletzt. Wird nun der in der Eingabe vom 24. Juni 2021 eingangs gestellte Strafantrag im Zusammenhang mit der Begründung für die amtliche Verbeiständung gelesen, so kann auch hierin ein gültiger Strafantrag erblickt werden. Zusammenfassend kommt das Gericht zum Schluss, dass sowohl der eigenhändig unterzeichnete Strafantrag des Privatklägers als auch jener im Schreiben des Privatklägervertreters rechtsgültig gestellt worden sind.