6 für sich alleine als ungenügend. In derselben Eingabe ersuchte der Privatklägervertreter aber auch um unentgeltliche Rechtspflege und führte dazu aus, dass der Privatkläger von einem Angehörigen der Kantonspolizei gewaltsam verhaftet, abgeführt und misshandelt worden sei. Der Privatkläger habe sich dabei in verschiedenster Weise körperlich verletzt.