In der Vertretungsanzeige vom 24. Juni 2021 (pag. 919 ff.) wiederholt der Privatklägervertreter den Willen des Privatklägers um eine Bestrafung der verantwortlichen Angehörigen der Kantonspolizei. Er stellt bezüglich der angezeigten Handlungen vom 11. Juni 2021 Strafantrag «für sämtliche in Betracht kommende Delikte». Das Gericht erachtet die gewählte Formulierung als zu offen und diesbezüglich